Hallen- und Freibäder
Rechtsgrundlagen PDF  | Drucken |  E-Mail

Bundesrecht

Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB)

Kantonale Verordnungen

Verordnung über öffentliche Badeanstalten und weitere Einrichtungen des Kantons Obwalden

Anerkannte Regelwerke

SIA-Norm für Gemeinschaftsbäder

  • SIA-Norm 385/9 "Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern", Ausgabe 2011

Zu bestellen bei SIA, Postfach, 8039 Zürich oder unter www.sia.ch

 
Badewasserkontrolle PDF  | Drucken |  E-Mail

Das Badewasserinspektorat überwacht mit Inspektionen und Probenerhebungen, dass die Vorschriften über die Schwimmbäder gemäss SIA Norm 385/9 eingehalten werden. Zu den inspizierten Bädern gehören:

  • öffentliche Hallen- bzw. Freibädern
  • Therapie- und Hotelbäder 
  • Schulbäder

Neben der mikrobiologischen und chemischen Untersuchung werden die bäderspezifischen Vorgaben des Chemikalienrechts überprüft.

Bei Bädern wird kontrolliert, ob

  • die Selbstkontrolle durch die Betreiber durchgeführt und dokumentiert wird,
  • der Gehalt an Desinfektionsmitteln wirksam und für Badegäste ungefährlich ist,
  • genügend Frischwasser zugeführt wird,
  • die Umgebungshygiene eingehalten ist,
  • gefährliche Chemikalien sachgemäss gelagert werden,
  • dem Laboratorium der Urkantone die Chemikalienansprechsperson gemeldet ist,
  • eine notwendige Fachbewilligung Badewasserdesinfektion vorhanden ist.

 
Das Badewasserinspektorat beanstandet Mängel und ordnet die nötigen Korrekturmassnahmen an. Bei akuter Gefährdung der Badegäste kann es auch Schwimmbäder schliessen.

Die Betreiber von Bädern müssen im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass das Beckenwasser dank ausreichender Frischwasserzufuhr und sachgemässer Filtration und Desinfektion ständig den hygienischen Anforderungen entspricht. Sie müssen dies mit eigenen Kontrollen überwachen und die entsprechenden Ergebnisse dokumentieren.

 
Aufgaben der Bäder PDF  | Drucken |  E-Mail
  • aktualisiertes Qualitätssicherungssystem
  • Dokumentation aller Wartungs- und Reinigungsarbeiten und Überprüfungen
  • Überprüfung der automatischen Überwachung des Desinfektionsmittelgehaltes und pH-Wertes durch Handmessungen zweimal pro Tag
  • Stand der Technik bei allen Anlagen und Verfahren
  • Meldepflicht einer Chemikalienansprechperson ans Laboratorium der Urkantone
  • Fachbewilligung für Badewasserdesinfektion

 

 
Merkblätter PDF  | Drucken |  E-Mail
 
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