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Das Chemikalieninspektorat vollzieht die Chemikaliengesetzgebung sowie Teile der Landwirtschafts-, Umwelt-und Strassenverkehrsgesetzgebung. Weitere Aufgaben sind die Entsorgung von Chemikalienabfällen aus Haushalten, das Führen der Radondatenbank der Urkantone und Informationstätigkeiten.

 

Das Chemikalienispektorat befasst sich mit Betrieben, die mit Produkten wie Lösungsmitteln, Klebstoffen, Farben, Duftstoffen, ätherischen Ölen, Entkalkern, Reinigungsmitteln,  Desinfektionsmitteln, Bioziden,  Düngern, Pflanzenschutzmitteln, Kompost, Kältemitteln usw. umgehen.

Durch das Chemikalienrecht nicht erfasst werden Lebensmittel, Kosmetika, Arzneimittel, Futtermittel, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe usw.

Nach dem Prinzip «Vorsorgen ist besser als Heilen» sollen  Mensch, Tier und  Umwelt vor den Auswirkungen gefährlicher Chemikalien geschützt werden. Personen, die chemische Produkte herstellen, verkaufen, verwenden oder transportieren, müssen gemeinsam für die sichere Verwendung von Chemikalien sorgen.

Viele Informationen zum Chemikalienrecht erhalten Sie auf der Homepage des BAG.
Als kurze Informationsquelle mag Ihnen auch die Broschüre "Informationen zum Chemikalienrecht: ALLES KLAR?" des BAG dienen, welche sie unter Merkblätter und Links finden.

Damit Sie sich auf dieser Homepage schnell zurechtfinden, wurde sie entsprechend dem Lebenszyklus eines Produktes strukturiert.

Die Seite ist noch im Aufbau und wird laufend ergänzt und aktualisiert - falls Sie die gewünschten Informationen noch nicht finden, gibt Ihnen der Chemikalieninspektor gerne Auskunft.