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Mitteilung des Kantonschemikers |
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Vorfall mit Mäusegift: Könnte das auch bei Ihnen passieren – was lagert in Ihrem Keller?
Der Unfall mit Mäusegift in einem Restaurant im Hochstuckli zeigt einmal mehr das Gefährdungspotential auf, das auch in legal erworbenen Chemikalien steckt. Den entsprechenden Rückruf des Kantonschemikers der Urkantone finden Sie unter Merkblätter und Links. Viele Chemikalien für Haushalt, Hobby und Beruf enthalten gefährliche Substanzen, die Mensch und Umwelt schädigen können.
Es bestehen deshalb strenge Vorschriften bezüglich Kennzeichnung dieser Produkte. Gefahrensymbole und Warnhinweise müssen auf den Produkten angebracht sein. Verkaufsstellen müssen zudem ihre Kunden explizit auf die Gefahren hinweisen. Der Kantonschemiker der Urkantone empfiehlt dringend, die Sicherheitsvorschriften auf den Produkten zu befolgen und im Haushalt oder im Betrieb vorhandene, nicht mehr benötigte Chemikalien fachgerecht zu entsorgen. Dies betrifft - Farben, Lacke und Klebstoffe (lösungsmittelhaltig) - Dispersionen (wässrig / lösungsmittelfrei) - Fotochemikalien - Säuren und Laugen - Reinigungsmittel - Spraydosen und Druckgaspackungen - Medikamente - Quecksilberhaltige Abfälle (inklusiv Thermometer) - Pestizide (Dünger, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel) - Weitere Chemikalien Gemäss Chemikaliengesetz sind die Verkaufsstellen (Bau- und Hobbymärkte, Fachgeschäfte, Apotheken und Drogerien, etc.) verpflichtet, die von ihnen verkauften Produkte zurückzunehmen. Als weiteren Entsorgungsweg für Privatpersonen betreibt das Laboratorium der Urkantone 21 Giftsammelstellen in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden (Ein entsprechendes Merkblatt "Adressen der Giftsammelstellen" finden Sie unter Merkblätter und Links). Diese nehmen Chemikalienabfälle aus Privathaushalten in Mengen unter 20 kg kostenlos entgegen. Die Kosten für eine umweltgerechte Entsorgung werden von den vier Kantonen getragen. Weitere Informationen zu den Sammelstellen (Adressen, Öffnungszeiten, Art der angenommenen Abfälle) finden Sie im Abfallkalender der Wohngemeinde und auf dieser Webseite unter dem Stichwort Entsorgung. Weitere Auskünfte erteilt auch gerne der Chemikalieninspektor.
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