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Sonderabfälle aus Privathaushalten |
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Gemäss Leistungsauftrag organisiert die Abteilung Chemikalien die Entsorgung der Sonderabfälle aus Privathaushalten.
Zu diesem Zweck betreibt das LdU 21 Sammelstellen in den 4 Konkordatskantonen. Eine entsprechende Liste "Adressen der Giftsammelstellen" finden Sie unter Merkblätter und Links.
Details dazu entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht 2009 des Laboratoriums der Urkantone (Auszug). |
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Informationen für Private |
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Wer Chemikalien abgibt, ist verpflichtet, Kleinmengen von nicht gewerblichen Verwendern zur fachgerechten Entsorgung kostenlos zurückzunehmen.
Zusätzlich dazu betreibt das Laboratorium der Urkantone 21 Giftsammelstellen, bei denen Sonderabfälle aus Privathaushalten in Kleinmengen (bis 20 kg) kostenlos angenommen werden. Informationen sind im folgenden Merkblatt "Sonderabfälle aus Privathaushalten" zusammengestellt. Dieses finden Sie unter Merkblätter und Links. |
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Informationen für Gewerbe und Industrie |
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Die vom Laboratorium der Urkantone betriebenen Giftsammelstellen dürfen nur Sonderabfälle aus Privathaushalten entgegennehmen.
Sonderabfälle aus Gewerbe und Industrie müssen durch kommerzielle Entsorgungsfirmen entsorgt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt "Sonderabfälle aus Gewerbe und Industrie".
Für eine Online-Suche von Entsorgungsfirmen klicken sie hier.
Eine (unvollständige) Liste mit in den Urkantonen tätigen Entsorgungsfirmen finden Sie als Merkblatt "Entsorgungsfirmen für Sonderabfälle" unter Merkblätter und Links. |