Herstellung und Import
Pflichten als Hersteller / Importeur PDF  | Drucken |  E-Mail
Siehe auch => www.chemsuisse.ch => Merkblätter
Ansprechperson
Wer Chemikalien herstellt oder importiert, muss dem kantonalen Chemikalieninspektorat eine Chemikalienansprechperson (CAP) mitteilen.
Das entsprechende Formular CAP-Meldung finden Sie als Word oder PDF unter Merkblätter und Links.
Selbstkontrolle
Chemische Produkte müssen auf ihre Gefährlichkeit hin beurteilt und entsprechend verpackt und gekennzeichnet werden:
=> www.bag.admin.ch/chemicals
=> http://www.chemsuisse.ch/selbstkontrolle/selbstkontrollkonzept/index.php
Kennzeichnung
Chemische Produkte müssen mit entsprechenden Gefahrensymbolen und -hinweisen versehen sein:
=> www.bag.admin.ch/classification
Sicherheitsdatenblatt
Für Berufsleute muss ein Sicherheitsdatenblatt mit Informationen zur Gefährlichkeit, Handhabung und Entsorgung des Produkts bereitgestellt werden:
=> www.bag.admin.ch/sds
Meldung
Chemische Produkte müssen der Anmeldestelle für Chemikalien gemeldet werden. Prozedere und Ausnahmen siehe unter:
=> www.bag.admin.ch/registration
Anmeldung von Neustoffen
Neustoffe sind Stoffe, die nicht im europäischen Altstoffverzeichnis ELINCS
gelistet sind; siehe www.bag.admin.ch/newsubstance.
Sie sind anmeldepflichtig: => www.bag.admin.ch/notification
Dünger
Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht. In der Schweiz ist dafür das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Fachbereich Dünger, zuständig:
=> www.blw.admin.ch/fertilizer
Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
Spezielle Produktgruppen wie Biozide (Insektizide, Desinfektionsmittel, Repellentien etc.) und Pflanzenschutzmittel (Herbizide etc.) müssen von den Behörden zugelassen werden.
=> www.bag.admin.ch/biocide
=> www.blw.admin.ch/ppp
Rezeptur- oder Adressänderungen
Änderungen in der Rezeptur (Zusammensetzung) oder der Firmenadresse müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
 
Selbstkontrolle PDF  | Drucken |  E-Mail

Die Verantwortung für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen wird mit mit dem neuen Chemikalienrecht vollständig der Herstellerin übertragen.

Auf der Homepage des BAG finden Sie dazu weitergehende Informationen, ein äusserst nützliches Hilfsmittel dazu ist das "Selbstkontrollkonzept" der Chemsuisse.

 
Hinweis PDF  | Drucken |  E-Mail
Weitere Aufgaben der Betriebe

Eintrag folgt - dies bedeutet aber nicht, dass die Betriebe noch keine Aufgaben haben!

Kontrollen durch Vollzugsorgane

Eintrag folgt - dies bedeutet aber nicht, dass die Behörden noch keine Kontrollen ausüben!

Merkblätter und Links

Eintrag folgt - das bedeutet aber nicht, dass noch keine Merkblätter und Links zur Verfügung stehen!

Formulare

Eintrag folgt - das bedeutet aber nicht, dass noch keine Formulare zur Verfügung stehen!