Pflichten als Hersteller / Importeur PDF  | Drucken |  E-Mail
Siehe auch => www.chemsuisse.ch => Merkblätter
Ansprechperson
Wer Chemikalien herstellt oder importiert, muss dem kantonalen Chemikalieninspektorat eine Chemikalienansprechperson (CAP) mitteilen.
Das entsprechende Formular CAP-Meldung finden Sie als Word oder PDF unter Merkblätter und Links.
Selbstkontrolle
Chemische Produkte müssen auf ihre Gefährlichkeit hin beurteilt und entsprechend verpackt und gekennzeichnet werden:
=> www.bag.admin.ch/chemicals
=> http://www.chemsuisse.ch/selbstkontrolle/selbstkontrollkonzept/index.php
Kennzeichnung
Chemische Produkte müssen mit entsprechenden Gefahrensymbolen und -hinweisen versehen sein:
=> www.bag.admin.ch/classification
Sicherheitsdatenblatt
Für Berufsleute muss ein Sicherheitsdatenblatt mit Informationen zur Gefährlichkeit, Handhabung und Entsorgung des Produkts bereitgestellt werden:
=> www.bag.admin.ch/sds
Meldung
Chemische Produkte müssen der Anmeldestelle für Chemikalien gemeldet werden. Prozedere und Ausnahmen siehe unter:
=> www.bag.admin.ch/registration
Anmeldung von Neustoffen
Neustoffe sind Stoffe, die nicht im europäischen Altstoffverzeichnis ELINCS
gelistet sind; siehe www.bag.admin.ch/newsubstance.
Sie sind anmeldepflichtig: => www.bag.admin.ch/notification
Dünger
Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht. In der Schweiz ist dafür das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Fachbereich Dünger, zuständig:
=> www.blw.admin.ch/fertilizer
Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
Spezielle Produktgruppen wie Biozide (Insektizide, Desinfektionsmittel, Repellentien etc.) und Pflanzenschutzmittel (Herbizide etc.) müssen von den Behörden zugelassen werden.
=> www.bag.admin.ch/biocide
=> www.blw.admin.ch/ppp
Rezeptur- oder Adressänderungen
Änderungen in der Rezeptur (Zusammensetzung) oder der Firmenadresse müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden.