| Pflichten als Hersteller / Importeur | | Drucken | |
Siehe auch => www.chemsuisse.ch => Merkblätter
AnsprechpersonWer Chemikalien herstellt oder importiert, muss dem kantonalen Chemikalieninspektorat eine Chemikalienansprechperson (CAP) mitteilen.
Das entsprechende Formular CAP-Meldung finden Sie als Word oder PDF unter Merkblätter und Links. SelbstkontrolleChemische Produkte müssen auf ihre Gefährlichkeit hin beurteilt und entsprechend verpackt und gekennzeichnet werden:
=> www.bag.admin.ch/chemicals => http://www.chemsuisse.ch/selbstkontrolle/selbstkontrollkonzept/index.php KennzeichnungChemische Produkte müssen mit entsprechenden Gefahrensymbolen und -hinweisen versehen sein:
=> www.bag.admin.ch/classification SicherheitsdatenblattFür Berufsleute muss ein Sicherheitsdatenblatt mit Informationen zur Gefährlichkeit, Handhabung und Entsorgung des Produkts bereitgestellt werden:
=> www.bag.admin.ch/sds MeldungChemische Produkte müssen der Anmeldestelle für Chemikalien gemeldet werden. Prozedere und Ausnahmen siehe unter:
=> www.bag.admin.ch/registration Anmeldung von NeustoffenNeustoffe sind Stoffe, die nicht im europäischen Altstoffverzeichnis ELINCS
gelistet sind; siehe www.bag.admin.ch/newsubstance. Sie sind anmeldepflichtig: => www.bag.admin.ch/notification
DüngerDünger unterstehen einer Zulassungspflicht. In der Schweiz ist dafür das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Fachbereich Dünger, zuständig:
=> www.blw.admin.ch/fertilizer Biozidprodukte und PflanzenschutzmittelSpezielle Produktgruppen wie Biozide (Insektizide, Desinfektionsmittel, Repellentien etc.) und Pflanzenschutzmittel (Herbizide etc.) müssen von den Behörden zugelassen werden.
=> www.bag.admin.ch/biocide => www.blw.admin.ch/ppp Rezeptur- oder AdressänderungenÄnderungen in der Rezeptur (Zusammensetzung) oder der Firmenadresse müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
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