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Der Einsatz von Kältemitteln ist im Anhang 2.10 der ChemRRV geregelt.
Falls Sie Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel betreiben oder in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorgängig eine Bewilligung einholen.
Hintergründe und Informationen finden Sie in der Wegleitung des Bundesamtes für Umwelt "Bewilligung von Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln" (Umwelt-Vollzugs-Reihe des BAFU, UV-0915-D).
Anmelden können Sie sich in den Urkantonen via dem elektronischen Bewilligungsverfahren PEBKA (www.pebka.ch).
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich an die Verantwortliche Kältemittel. |
Aufgaben der Betriebe
Eintrag folgt - dies bedeutet aber nicht, dass die Betriebe noch keine Aufgaben haben!
Kontrollen durch Vollzugsorgane
Eintrag folgt - dies bedeutet aber nicht, dass die Behörden noch keine Kontrollen ausüben!
Merkblätter und Links
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Formulare
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