Umgang und Verwendung
Pflichten als beruflicher Verwender PDF  | Drucken |  E-Mail

Siehe auch => www.chemsuisse.ch => Merkblätter

Ansprechsperson

Schädlingsbekämpfer und öffentliche Bäder müssen den kantonalen Behörden eine Chemikalienansprechperson (CAP) mitteilen.
Das entsprechende Formular CAP-Meldung finden Sie als Word oder PDF unter Merkblätter und Links.

Fachbewilligung

Für die berufliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Desinfektionsmitteln für Badwasser ist eine Fachbewilligung des BAG erforderlich, für den Einsatz von Holz-, Pflanzenschutz- sowie Kältemitteln ist eine entsprechende Fachbewilligung des BAFU erforderlich.

Aufbewahrung

Bei der Aufbewahrung von Chemikalien müssen die Hinweise auf der Etikette und dem Sicherheitsdatenblatt beachtet werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese nur in geeignete Gebinde (z.B. keine Getränkeflaschen) umgefüllt und auch nicht mit anderen Chemikalien zusammen gelagert werden, welche miteinander reagieren können (z.B. Säuren mit Laugen). Das Lagerlokal muss gut belüftet sein.

 
Praxisleitfaden "LAGERUNG GEFÄHRLICHER STOFFE", 2. Auflage (mit GHS), 2011 PDF  | Drucken |  E-Mail

Der Leitfaden für die Praxis zur "Lagerung gefährlicher Stoffe " wurde von den Herausgebern (Umweltfachstellen AG, BE, BL, BS, SO, TG, ZH, Gebäudeversicherung ZH und dem Sicherheitsinstitut) im Hinblick auf die Einführung der neuen Kennzeichnung nach GHS/CLP überarbeitet.

Den kompletten Leitfaden können Sie hier als pdf herunterladen. 

Eine verkürzte Version zur "Lagerung und Umschlag von AGRARHILFSMITTELN" wurde neu erstellt von den Umweltfachstellen AG, BL, BE, GR, LU, TG, ZH, der Gebäudeversicherung ZH, der Kantonalen Feuerpolizei ZH, dem KLZH, dem Sicherheitsinstitut, der SUVA und der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen.

Diesen spezifischen Leitfaden können Sie hier als pdf herunterladen.

 
Hinweis PDF  | Drucken |  E-Mail
Aufgaben der Betriebe

Eintrag folgt - dies bedeutet aber nicht, dass die Betriebe noch keine Aufgaben haben!

Kontrollen durch Vollzugsorgane

Eintrag folgt - dies bedeutet aber nicht, dass die Behörden noch keine Kontrollen ausüben!

Merkblätter und Links

Eintrag folgt - das bedeutet aber nicht, dass noch keine Merkblätter und Links zur Verfügung stehen!

Formulare

Eintrag folgt - das bedeutet aber nicht, dass noch keine Formulare zur Verfügung stehen!