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Sichere und gesunde Fleisch- und Milchprodukte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. In Tierhaltungsbetrieben der ganzen Schweiz werden deshalb regelmässig einheitliche Stichprobenkontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt. Die Durchführung der amtstierärztlichen Kontrollen ist Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Bei den Blauen Kontrollen handelt es sich um Stichprobenkontrollen die von Amtstierärzten der Urkantone durchgeführt werden und unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes stehen. Dabei werden folgende Bereiche kontrolliert:
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Kontrollen bei Alpauffuhren
Jedes Jahr werden Alpauftriebe stichprobenweise durch Amtstierärzte der Urkantone kontrolliert. Weitere Informationen zur Sömmerung und Winterung.
Kontrollen auf Sömmerungsbetrieben
In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, kontrollieren Amtstierärzte der Urkantone stichprobenweise Sömmerungsbetriebe. Weitere Informationen zur Sömmerung und Winterung.
Kontrollen durch ÖLN Kontrolleure
Weitere Kontrollen werden im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises durch ÖLN Kontrolleure durchgeführt. Das Veterinäramt der Urkantone hat zu diesem Zweck mit den Kontrollorganisationen KDSNZ (Schwyz, Nidwalden), Qualinova (Obwalden, Uri), sowie den Bioorganisationen (alle Urkantone) Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Verträge regeln den Einsatz der ÖLN Kontrolleure in den Bereichen der Milchhygiene (Verordnung Hygiene der Milchproduktion), Primärproduktion (Verordnung Hygiene der Primärproduktion) und Tierschutz (Tierschutzverordnung). Der Vollzug ist Aufgabe des Veterinäramtes.
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