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Sichere und gesunde Fleisch- und Milchprodukte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. In Tierhaltungsbetrieben der ganzen Schweiz werden deshalb regelmässig einheitliche Stichprobenkontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt. Die Durchführung der amtstierärztlichen Kontrollen ist Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Bei den Blauen Kontrollen handelt es sich um Stichprobenkontrollen die von Amtstierärzten der Urkantone durchgeführt werden und unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes stehen. Dabei werden folgende Bereiche kontrolliert:
Tierarzneimitteleinsatz
Tiergesundheit / Eutergesundheit
- Sauberkeit und Gesundheitszustand der Tiere
- Meldepflicht bei Seuchenverdacht
- regelmässige Euterkontrollen
Tierverkehrskontrolle
Tierschutz (qualitativ)
Folgende Dokumente sind Inhalt der Blauen Kontrolle:
Handbuch ATK
Kontrollbericht ATK
Checkliste für LMI bei amtstierärztlicher Kontrolle
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Kontrollbericht EBB
ÖLN Kontrollbericht Betriebsblatt
ÖLN Kontrollbericht Rindvieh
ÖLN Kontrollbericht Schweine
ÖLN Kontrollbericht Schafe
ÖLN Kontrollbericht Ziegen
ÖLN Kontrollbericht Legehennen
ÖLN Kontrollbericht Mastgeflügel
ÖLN Kontrollbericht Pferde
ÖLN Kontrollbericht Kaninchen
Merkblatt für Fischhaltungen
Meldung Mängelbehebung
Sanktionsschema amtstierärztliche Kontrolle
Zusatznotizen Blaue Kontrolle
GVE-Umrechnungstabelle
Weitere Informationen des BVET zur Blauen Kontrolle |