Blaue Kontrolle PDF  | Drucken |  E-Mail

ziegenSichere und gesunde Fleisch- und Milchprodukte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. In Tierhaltungsbetrieben der ganzen Schweiz werden deshalb regelmässig einheitliche Stichprobenkontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt. Die Durchführung der amtstierärztlichen Kontrollen ist Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Bei den Blauen Kontrollen handelt es sich um Stichprobenkontrollen die von Amtstierärzten der Urkantone durchgeführt werden und unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes stehen. Dabei werden folgende Bereiche kontrolliert:

 Tierarzneimitteleinsatz

Tiergesundheit / Eutergesundheit

  • Sauberkeit und Gesundheitszustand der Tiere
  • Meldepflicht bei Seuchenverdacht
  • regelmässige Euterkontrollen

Tierverkehrskontrolle

Tierschutz (qualitativ)

 

Folgende Dokumente sind Inhalt der Blauen Kontrolle:

Handbuch ATK

Kontrollbericht ATK

Checkliste für LMI bei amtstierärztlicher Kontrolle

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Kontrollbericht EBB

ÖLN Kontrollbericht Betriebsblatt

ÖLN Kontrollbericht Rindvieh

ÖLN Kontrollbericht Schweine

ÖLN Kontrollbericht Schafe

ÖLN Kontrollbericht Ziegen

ÖLN Kontrollbericht Legehennen

ÖLN Kontrollbericht Mastgeflügel

ÖLN Kontrollbericht Pferde

ÖLN Kontrollbericht Kaninchen

Merkblatt für Fischhaltungen 

Meldung Mängelbehebung 

Sanktionsschema amtstierärztliche Kontrolle

Zusatznotizen Blaue Kontrolle

GVE-Umrechnungstabelle

 

Weitere Informationen des BVET zur Blauen Kontrolle