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Aktuell
Rechtsgrundlagen
Als kantonales Konkordatslabor der Urkantone verfolgen wir im Bereich Umwelt folgende Ziele
Um diese Ziele zu erreichen, hat das LdU folgende Aufgaben
Grundwasser im Einzugsbereich von Altlasten und Verdachtsflächen kann durch Sickerwasser kontaminiert sein. Für die analytisch-chemischen Untersuchungen enthält die Altlastenverordnung (AltlV) einen Katalog häufig vorkommender Schadstoffe mit toxikologisch begründeten Konzentrationswerten. Werden diese Werte überschritten, so müssen in der Regel Massnahmen getroffen werden. Oft beeinflussen auch Stoffe, die nicht im AltlV-Katalog festgehalten sind, das Grundwasser. Für diesen Fall verordnet die AltlV im Anhang I zu Artikel 9 und 10, Absatz 1, dass ein belasteter Standort nach Gewässerschutzverordnung (GSchV) beurteilt werden muss.
Links zu den Umweltschutzämtern der Zentralschweiz
Weitere Links
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