Feststoffe
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Rechtsgrundlagenaushub

  

Aushub, Boden, Abfallstoffe

Abfallstoffe, Bauschutt, und Altlasten dürfen nicht unkontrolliert entsorgt werden. Ihre Handhabung wird in der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und den dazu gehörenden Richtlinien fur Verwertung, Behandlung und Ablagerung von mineralischem Aushub-, Abraum- und Abbruchmaterial (Aushubrichtline, AHR) und für die Verwertung mineralischer Bauabfalle (Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch, Mischabbruch) (RVmB) geregelt.

Das Vorgehen und die Methoden zur chemisch-analytischen Untersuchung richten sich nach der BAFU-Wegleitung Altlasten und Abfall Analysemethoden für Feststoff- und Wasserproben aus belasteten Standorten und Aushubmaterial und dem Stand der Labortechnik.

Seesedimente

Bei Sedimenten in Hafenanlagen und Flussmündungen handelt es sich um natürlich abgelagertes Material, was die Nutzung der Schifffahrt stört und deshalb periodisch ausgebaggerte werden muss. Neben Schwermetallen kann auch zinnhaltiger Antifoulinganschrich hormonähliche Wirkung auf die Umwelt haben und muss dann gesondert entsorgt werden.

Schiessanlagen

Die Kugelfänge von Schiessanlagen sind meist stark mit verschiedenen Schwermetallen belastet und rücken zunehmend als bedeutende Schadstoffquellen in den Blickpunkt. Auf Grund der Zusammensetzung der Geschosse macht Blei den grössten Anteil der Belastung aus. Wir unterstützen Sie gerne in der Planung, Entsorgung des belasteten Bodens und Sanierung Ihrer Schiessanlage.

Schlacke von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)

Heute werden nicht verwertbare brennbare Abfälle in 30 KVA thermisch behandelt. Modernste Technologien sorgen in den KVA für einen minimalen Ausstoss an Schadstoffen und ermöglichen eine effiziente Behandlung der brennbaren Abfälle. Dabei fallen jährlich rund 800 000 Tonnen Schlacke und 80 000 Tonnen Filterasche an, die es umweltverträglich zu entsorgen gilt.

 

Klärschlamm

In den kommunalen Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz fallen jährlich etwa 4 Millionen Tonnen flüssiger Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) von rund 200'000 Tonnen an.

Ökologische Beurteilung

Der Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber eben auch Schwermetalle, potenzielle Krankheitserreger und organische Schadstoffe. Der ökologische Wert des Klärschlamms als Dünger war deshalb immer wieder umstritten. Dem grundsätzlich sinnvollen Kreislaufgedanken für pflanzliche Düngstoffe stehen Befürchtungen über mögliche Langzeitschäden in Böden und gesundheitliche Bedenken gegenüber.

Schliesslich wurde per 1. Mai 2003 mit dem schrittweisen Verbot der Düngung mit Klärschlamm - vorerst für Futter- und Gemüseflächen, später auch für die übrigen düngbaren Flächen -  das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz umgesetzt.

Verbot der Düngung mit Klärschlamm

Aufgrund der Beendigung der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft muss Klärschlamm in geeigneten Anlagen verbrannt oder dann mit anderen thermischen Verfahren umweltverträglich behandelt werden (Art. 11 TVA, SR 814.600).

 

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