Import und Export
Grenzüberschreitender Verkehr PDF  | Drucken |  E-Mail
  blutentnahme_pfdWer lebende Tiere, Lebensmittel, tierische Nebenprodukte oder Waren tierischer Herkunft einführen will, muss sich umfassend informieren. Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass die am Tage der Einfuhr geltenden Einfuhrbedingungen (Gesundheitsbescheinigungen, amtliche Veterinärzeugnisse, TRACES-Informationen, Heimtierausweise, Impfbescheinigungen etc.) für das jeweilige Land in allen Punkten eingehalten werden. Neben diesen tierseuchenrechtlichen Bedingungen sind auch zollrechtliche Pflichten zu beachten.

Auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) finden Sie alle Informationen über

  • das Reisen mit Heimtieren in andere Länder
    Wer mit seinem Haustier auf Reisen in andere Länder geht, muss sich vorher gut über die Einfuhrbestimmungen im jeweiligen Land und die Wiedereinreisekonditionen in die Schweiz informieren. Für Pferde wird eine Vorinformation vom Besitzer benötigt.
  • die Einfuhr / Import
    Die Einfuhrbedingungen sollen verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt oder gesundheitsgefährdende Waren eingeführt werden
  • die Ausfuhr / Export
    Verbindlich sind in jedem Fall die Einfuhrbedingungen des Bestimmungslandes, die z.B. über die jeweilige Botschaft erfragt werden können 
  • die Durchfuhr von Tieren, Souvenirs und Lebensmittel.
                     
   
 
Einfuhr / Import PDF  | Drucken |  E-Mail

Bei Importen ist zu unterscheiden, ob die Tiere oder Waren tierischer Herkunft aus dem EU-Raum oder direkt aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in die Schweiz eingeführt werden. Die Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen gibt Ihnen darüber detaillierte Auskünfte.

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Ausfuhr / Export PDF  | Drucken |  E-Mail

Exporte sollen mindestens eine Woche im Voraus beim Veterinäramt der Urkantone angemeldet werden.

Der Exporteur ist dafür verantwortlich, sich über die geltenden Importbestimmungen des Bestimmungslandes zu erkundigen. Er fordert das vom Bestimmungsland vorgegebene Gesundheitszeugnis bei den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes an und sorgt dafür, dass der Zeugnistext den Anforderungen des Bestimmungslandes entspricht.

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CITES / Artenschutz PDF  | Drucken |  E-Mail

cites_logoNachfolgend finden Sie Informationen über die Einfuhr- und Ausfuhrbedingungen von artengeschützten Tieren und daraus angefertigten Waren, sowie von ungeschützten Wildtieren und Waren, die jedoch der Artenschutzkontrolle unterstehen.

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