Einfuhr / Import PDF  | Drucken |  E-Mail

Bei Importen ist zu unterscheiden, ob die Tiere oder Waren tierischer Herkunft aus dem EU-Raum oder direkt aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in die Schweiz eingeführt werden. Die Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen gibt Ihnen darüber detaillierte Auskünfte.

Pferde

Einhufer welche in die Schweiz importiert werden, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Mehr dazu unter Pferde aus der EU.

Heimtiere

Reisen mit lebenden Heimtieren (Mit Heimtieren in die Schweiz reisen) bedürfen einer sorgfältigen Überprüfung der benötigten Dokumente vor der Ausreise.

Beachten Sie, dass nur Heimtiere, welche von ihrem Eigentümer begleitet werden und in seinem Besitz bleiben zu den erleichterten Einfuhrbedingungen von Heimtieren in die Schweiz verbracht werden können. Sind die Tiere für die Weitervermittlung durch ein Tierheim oder für den Weiterverkauf bestimmt, dann gelten die Bestimmungen für die gewerbsmässige Einfuhr (mindestens tierärztliches Gesundheitszeugnis und elektronische TRACES Meldung).

Hunde

Grundsätzlich müssen Hunde, die aus dem Ausland definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sei es privat oder gewerbsmässig, innerhalb 10 Tagen von einem Tierarzt bei der Heimtierdatenbank ANIS registriert werden.

Dringend abgeraten wird von Spontanadoptionen von Hunden und Katzen am Ferienort.

Die Einfuhr von kupierten Hunden (Ohren und/oder Rute) ist nicht gestattet. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre unter Ich reise mit Hund oder Katze.

Souvenirs

Verzichten Sie auf den Kauf von Souvenirs, welche aus geschützten Tierarten wie Elfenbein, Schildkrötenpanzer, Reptilien-Leder oder roten Korallen bestehen. Die für eine legale Einfuhr dieser Artikel benötigten Bescheinigungen sind beim Kauf kaum je zu erhalten. Bei der Einreise werden solche Souvenirs kostenpflichtig von den Behörden eingezogen. Auskünfte über Ausnahmen und eine Kurzfassung über artengeschützte Waren finden Sie in der Broschüre Führen Sie Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs mit?.

Lebensmittel

Bei der Rückkehr von Reisen aus Ländern, welche nicht zur EU gehören, muss bedacht werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mitgebracht werden dürfen.

Kontakte zum Thema "Einfuhr aus Drittländern":
Bundesamt für Veterinärwesen 031 323 30 33 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.