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Das Veterinäramt (Kantonstierarzt) setzt sich prioritär für den Schutz der Menschen vor Gesundheitsschädigung und Täuschung sowie für die Gesunderhaltung und das Wohlergehen der Tiere ein.
Das Veterinäramt (Kantonstierarzt) vollzieht für die Urkantone unter Vorbehalt des kantonalen Vollzugsrechts
- Teile der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung: Lebensmittelsicherheit
- die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung: Tierschutz
- die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung: Tiergesundheit
- Teile der Heilmittelgesetzgebung: Tierarzneimittel
- Gemischte Aufgaben wie Bewilligungen und Betriebskontrollen obliegen ebenfalls dem kantonalen Vetreinäramt.
- im Auftrag vom BVET Teile der Verordnung über Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV).
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Das Organigramm des Veterionäramtes der Urkantone beschreibt dessen Organisation. Dabei wird der Bereich Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit dem Kantonschemiker vollzogen.

Anzeige des Organigrammes als PDF |
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