Die Aufgaben des Kantonstierarztes

Der Kantonstierarzt setzt sich prioritär für die Gesunderhaltung und das Wohlergehen der Tiere sowie für den Schutz der Menschen vor Gesundheitsschädigung und Täuschung ein.

Der Kantonstierarzt vollzieht für die Urkantone unter Vorbehalt des kantonalen Vollzugsrechts

  • Teile der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung: Lebensmittelsicherheit
  • die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung: Tierschutz
  • die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung: Tiergesundheit
  • Teile der Heilmittelgesetzgebung: Tierarzneimittel
  • gemischte Aufgaben wie Bewilligungen und Betriebskontrollen obliegen ebenfalls dem kantonalen Veterinärdienst.
  • im Auftrag vom BLV Teile der Verordnung über Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV).

Materialbestellungen für Tierärzte unter 041 825 41 51 oder per E-Mail