Alpweiden: Wie halte ich mein Pferd im Zaun?
Seit 2010 dürfen nach Art. 63 der neuen Tierschutzverordnung Weiden und Auslaufflächen für Pferde nicht mehr mit Stacheldraht umzäunt sein. Diese Vorschrift gilt auch für Alpweiden.
Der Bundesrat beschränkte das Stacheldrahtverbot auf die Pferdehaltung. Begründet wurde dies, weil Pferde ein starkes Fluchtverhalten zeigen und ihre Haut anfälliger ist für Verletzungen. Der Schweizer Tierschutz forderte noch 2009 mit einer Petition beim BVET ein generelles Verbot des Stacheldrahtes für sämtliche Tierarten. Er begründete dies mit der Tatsache, dass auch bei anderen Nutztieren und beim Wild, immer wieder schwere Verletzungen festgestellt würden. Das Bundesamt sah aber zu diesem Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. Am 20.12.2011 hat der Ständerat eine Motion aus dem Nationalrat, die eine Aufhebung des Verbotes forderte, abgelehnt. Auslöser dieses Antrages waren Vertreter aus Kantonen des Jurabogens, die monierten, eine Umzäunung mit Elektrozäunen sei auf den grossen Weiden zu aufwändig Noch liegt Schnee auf den Alpen, doch der Sommer lässt sich durch kein Zaunsystem aufhalten. Das VdU wünscht eine schöne und gute Alpzeit 2012.
Was heisst das nun für unsere Pferde auf Alpweiden?
Weiden müssen durch einen gut sichtbaren, ausbruchsicheren Zaun begrenzt werden. Die Pferde dürfen sich daran nicht verletzen können, eine Stacheldrahtumzäunung ist nicht mehr erlaubt. Am besten geeignet sind gut sichtbare Elektrozäune, der Fachhandel gibt Auskunft über geeignete Modelle oder Alternativen. Geländeformationen und Vegetation können in die Umzäunung miteinbezogen werden. Grenzt eine benachbarte Kuhweide, die noch mit Stacheldraht umzäunt werden darf, an die Pferdehaltung, macht es Sinn nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Sömmerungsvorschriften 2012
Die Sömmerungsvorschriften finden Sie unter folgendem Link:
http://www.laburk.ch/tiergesundheit/tierverkehr/70-soemmerung-und-winterung
An- und Abmeldungen bezüglich dieses Newsletters nimmt das Sekretariat des Kantonstierarztes unter 041 825 41 51 oder
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