Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Die Lebensmittelgesetzgebung bezweckt den Schutz vor Gesundheitsgefährdung und vor Täuschung mit Lebensmitteln. Der Vollzug erfordert die Überwachung der gesamten Lebensmittelkette von der Produktion im Stall und auf dem Feld, über den Transport, die Schlachtung, die Verarbeitung der Produkte und den Handel bis zum Konsumenten.

Ihre Anfrage erreicht uns unter lebensmittelinspektorat@laburk.ch oder per Telefon 041 825 41 74. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.