 Die Lebensmittelgesetzgebung bezweckt den Schutz vor Gesundheitsgefährdung und vor Täuschung mit Lebensmitteln. Der Vollzug erfordert die Überwachung der gesamten Lebensmittelkette von der Produktion im Stall und auf dem Feld, über den Transport, die Schlachtung, die Verarbeitung der Produkte und den Handel bis zum Konsumenten.
Das Laboratorium der Urkantone vollzieht das Lebensmittelgesetz in den rund 4000 Lebensmittelbetrieben und rund 6000 Primärproduktionsbetrieben der Urkantone (SZ, UR, NW und OW). Zu diesen Betrieben gehören unter anderem die Lebensmittelindustrie, Spitäler und Altersheime, gewerbliche Lebensmittelbetriebe, der Detailhandel, die Gastronomie und Landwirtschaftsbetriebe, aber auch Kioske, Marktfahrer und Festanlässe werden kontrolliert.
Es gilt die Pflicht zur Selbstkontrolle. Jeder Lebensmittelbetrieb muss eine Person bezeichnen, die für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Unter dem Begriff Lebensmittelsicherheit werden alle gesetzlichen Massnahmen verstanden, die verhindern sollen, dass über tierische oder pflanzliche Produkte Krankheiten oder gesundheitsschädliche Stoffe auf den Menschen übertragen werden. Insbesondere sind hier die Vorschriften der Hygieneverordnung, die Höchstkonzentrationen der Fremdstoffverordnung und die gesetzlich vorgeschriebene Fleischkontrolle zu erwähnen.
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