Gebrauchsgegenstände
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Gebrauchsgegenstände

Unter "Gebrauchsgegenstände" werden verschiedene Begriffe im Sinne des Lebensmittelrechtes zusammengefasst.

  • Bedarfsgegenstände sind z.B. Gegenstände, die dazu bestimmt sind im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung und Verpackung von Lebensmitteln mit diesen in Berührung zu kommen.

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen die dazu bestimmt sind, äusserliche mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen. Dies mit dem ausschliesslichen oder überwiegenden Zweck zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen oder um sie zu schützen und in gutem Zustand zu halten.

Aber auch afokale kosmetische Linsen (diese haben keinen Brennpunkt und dienen insbesondere der Veränderung der Augenfarbe oder der Form der Pupille).

  • Weiter fallen unter die Gebrauchsgegenstände auch Spielzeuge und Gebrauchsgegenstände für Kinder. Als Spielzeug gelten alle Gegenstände die dazu gestaltet oder offensichtlich dazu bestimmt sind, von Kindern bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Zusätzliche Informationen zu Gebrauchsgegenständen finden Sie hier