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Der Konsument hat ein Anrecht zu wissen, woher sein Lebensmittel und dessen Zutaten stammen. Der Konsument möchte wissen, was er isst. Auch aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Allergiker in der Bevölkerung stetig zunimmt, ist die korrekte Deklaration der Zutaten und der Zusatzstoffe unabdingbar.
Die Angaben auf den Lebensmitteln müssen den Tatsachen entsprechen und dürfen keine falschen Erwartungen wecken.
Heilanpreisungen auf Lebensmitteln sind verboten.
Die Überprüfung der Kennzeichnung dient dazu, zu kontrollieren, ob die vorverpackten Lebensmittel gesetzeskonform bezeichnet sind.
Die für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel wichtigsten Gesetzestexte sind:
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Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV)
Diese Verordnung bestimmt, mit welchen Angaben und in welcher Form Lebensmittel im Allgemeinen gekennzeichnet sein müssen und in welcher Form sie angepriesen werden dürfen.
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Zusatzstoffverordnung (ZuV) enthält als wichtigsten Teil eine Anwendungsliste, in der aufgeführt wird, in welchen Lebensmitteln welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen.
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- Besondere Kennzeichnungen und Anpreisungen der einzelnen Arten von Lebensmitteln sind in den produktespezifischen Verordnungen der Lebensmittelgesetzgebung geregelt.
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