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Die Lebensmittelsicherheit in der Primärproduktion wird durch Inspektionen in landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben gewährleistet.

Der Begriff Primärproduktion umfasst die Erzeugung, die Aufzucht und den Anbau von Pflanzen und Tieren, welche zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind. Dazu gehören insbesondere auch das Ernten sowie das Melken und die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere vor dem Schlachten.

Da alle Lebensmittel von Tieren oder Pflanzen stammen, ist ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit diesen Rohstoffen in der Primärproduktion sehr wichtig. Die Kontrollen der Primärproduktion sind daher in die Kontrollen nach der Landwirtschafts-, Tierseuchen- und Heilmittelgesetzgebung integriert. Weitere Informationen zu den Kontrollunterlagen unter Gemischte Aufgaben.

Eine spezielle Verordnung regelt die Hygiene bei der Milchproduktion. Darin sind sämtliche Anforderungen an Fütterung und Haltung, die Tiergesundheit, die Qualitätskontrolle der Milch, sowie die Milchgewinnung, -behandlung und -lagerung definiert. Ebenso bestehen Vorschriften betreffend Gebäude, Anlagen und Geräte (inkl. Reinigung und Desinfektion).

Zu den vielfältigen Kontrollaufgaben des Lebensmittelinspektorats gehört auch die Überprüfung des Verkaufes ab Hof (Direktvermarktung oder Hofladen).