Rezeptierung PDF  | Drucken |  E-Mail

Bei der Behandlung von Tieren mittels oraler Gruppentherapie muss mit einer besonderen Sorgfalt vorgegangen werden. Grundsätzlich ist ein vorgängiger Bestandesbesuch notwendig, der Abschluss einer TAM-Vereinbarung lässt dabei aber Ausnahmen zu. Eine Nachkontrolle des Therapieerfolges ist aber, im Sinne von „Good Veterinary Practice", unabdingbar. Bei der Verschreibung einer Arzneimittelvormischung (AMV) oder eines Fütterungsarzneimittels (FüAM) für die orale Gruppentherapie muss das amtliche Rezeptformular verwendet werden. Das Original richtet sich an den Herstellungsbetrieb, je eine Kopie erhält die Tierhalterin oder der Tierhalter, die Tierärztin oder der Tierarzt, sowie die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt.

 

Gibt die Tierärztin oder der Tierarzt die AMV selber ab, braucht es kein Rezept, aber auch eine Anwendungsanweisung. Bei der oralen Gruppentherapie muss dafür ebenfalls das amtliche Rezeptformular verwendet werden. Das Original richtet sich an die Tierhalrerin oder den Tierhalter, eine Kopie erhält die Tierärztin oder der Tierarzt.

 

Dokumente

Merkblatt Nr. 3, Erklärung orale Gruppentherapie

Merkblatt Nr. 9, Rezept und Herstellung

Informationen zur Umsetzung 06-02, Verbot der Kombination von AMVs in einem FüAM