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Die Frühkastration von Ferkeln, Kälbern und Lämmern, sowie die Enthornung von Kälbern und Zicklein dürfen nur nach vorangehender Schmerzausschaltung ausgeführt werden. Grundsätzlich sind solche Eingriffe der Tierärztin oder dem Tierarzt vorbehalten. Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) hält aber fest, dass auch Tierhalterinnen oder Tierhalter im eigenen Bestand dazu berechtigt sind, sofern sie für den entsprechenden Eingriff einen von BVET und dem BLW anerkannten Theoriekurs besucht und mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen haben. Bevor der Eingriff selbständig durchgeführt werden darf, muss die praktische Anwendung mit der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt geübt werden und die Tierhalterin oder der Tierhalter von diesem zur amtlichen Ueberprüfung durch das Veterinäramt angemeldet werden. Eine definitive Bestätigung zur Berechtigung zur Durchführung dieser schmerzhaften Eingriffe erhält die Tierhalterin oder der Tierhalter erst nach der amtstierärztlichen Ueberprüfung.
Dokumente
Lämmer kastrieren Skript
Lämmer kastrieren Kursunterlagen
Kälber enthornen und kastrieren Skript
Kälber enthornen und kastrieren Kursunterlagen
Zicklein enthornen Skript
Allgemeine Informationen zu schmerzhaften Eingriffen
Aus- und Weiterbildung betreffend schmerzhafte Eingriffe
Rolle der Bestandestierärzte bei der Ausbildung der Tierhalter
Meldung Schmerzausschaltung (Bestandestierarzt)
Weitere Dokumente für registrierte Besucher finden sich im internen Bereich des Kantonstierarztes.
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