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Als tierische Abfälle, sogenannte tierische Nebenprodukte, gelten
- Küchen- und Speiseabfälle (fleischhaltig)
- Schlacht- und Metzgereiabfälle
- Tierkadaver
In der heutigen Zeit können tierische Abfälle nicht mehr weggeworfen oder einfach entsorgt werden. Von diesen tierischen Abfällen kann eine erhebliche Gefahr der Verschleppung von gefährlichen Tierseuchen, wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, BSE etc. ausgehen. Dies muss unbedingt verhindert werden. Die Entsorgung ist umfassend in der eidgenössischen Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) geregelt. Weitere Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen.
Küchen- und Speiseabfälle
Die Verfütterung von fleischhaltigen Speiseresten („Schweinesuppe“) ist seit dem 1. Juli 2011 verboten (Bundesratsverordnung). Leider ist diese ökologische und billige Entsorgungsart nicht mehr möglich, weil in der Vergangenheit immer wieder gefährliche Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest über Verfütterung von Speiseresten übertragen wurden. 2011 mussten in Grossbritannien 4.3. Millionen Tiere getötet werden und der wirtschaftliche Schaden betrug über 14 Milliarden Franken. Dies aufgrund eines einzigen Restaurants, dessen seuchenhaltige Speisereste in einem Futtertrog landeten. Dieses Risiko ist zu hoch.
Eine umweltfreundliche alternative Entsorgung ist die Vergärung in einer Biogasanlage, wobei Strom, Wärme und Biogas entstehen. Der Gärrest ist Dünger und kann in der Landwirtschaft und im Gartenbau genutzt werden. Der Unterhalt der Anlagen und die Einhaltung von vielen Auflagen bedingt hohe Kosten für die Betreiber. Die Gastronomiebetriebe müssen für die Entsorgung der Speiseabfälle bezahlen.
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Leider werden heute noch immer viele Speisabfälle über den Kehrricht entsorgt. Diese Entsorgungsart ist teuer und wenig umweltfreundlich. Häufig wird aus Bequemlichkeit so entsorgt. Verboten ist das Ableiten von Speiseresten über die Kanalisation (ARA) oder durch Abgabe an Tierhalter, welche die Speisereste den Schweinen verfüttern.
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Die Ereignisse der letzten Zeit haben gezeigt, dass wir zu unserer Umwelt (noch mehr) Sorge tragen müssen. Ein Umdenken findet statt. Es kostet etwas und es entsteht zusätzlicher Aufwand, aber es lohnt sich.
Bewilligte Sammeldienste von Speiseresten und Biogasanlagen (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden) Betriebe der Urkantone mit Bewilligung für das Sammeln und Verwerten von tierischen Abfällen
Das Sammeln und Verwerten von Küchen- und Speiseabfällen ist melde- und bewilligungspflichtig. Mittels folgendem Formular müssen sich Entsorgungsbetriebe beim Veterinäramt melden. Meldeformular für die Entsorgung von Küchen- & Speiseabfälle
Schlacht- und Metzgereiabfälle
Produkte, die beim Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch und Fleischerzeugnissen anfallen, müssen wie folgt entsorgt werden:
Tierkadaver
Tote Tiere können bei den Tierkörpersammelstellen abgegeben werden und werden anschliessend verbrannt. Auch die Wohngemeinde informiert über die zuständige Sammelstelle und über die Öffnungszeiten.
Der Kantonstierarzt kontrolliert periodisch die Tierkörpersammelstellen. Checkliste Tierkörpersammelstellen Merkblatt für Sammelstellen |