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kb1Bei der Übertragung von Samen, Eizellen oder Embryonen besteht die Gefahr, Krankheiten zu verbreiten. Um diese Gefahr möglichst zu verkleinern, gibt es seuchenpolizeiliche Vorschriften. Auch die Tierzuchtvorschriften müssen eingehalten werden. Die künstliche Besamung (KB) von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden ist bewilligungspflichtig und wird überwacht. Besamer benötigen eine anerkannte Ausbildung.

Besamungstechniker

Die Ausbildung besteht in einem theoretischen Teil von 20 Tagen und einem praktischen Teil von 3 Monaten. Nach bestandener Prüfung und Erhalt des Fähigkeitsausweises sind sie befugt berufsmässig künstliche Besamungen vorzunehmen. Besamungstechniker sind bei einer Besamungsstation angestellt oder arbeiten freiberuflich. Verboten sind Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten und Ausübung von tierärztliche Verrichtungen (Eierstockbefunde, Trächtigkeitsdiagnosen, Gebärmutterbehandlungen etc.). Besamungstechniker werden jährlich 1-2 x kontrolliert (Warenflusskontrolle und Hygiene).

Checkliste Künstliche Besamung

 

Eigenbestandesbesamer 

Tierhalter, die im eigenen Betrieb oder im Betrieb ihres Arbeitgebers Tiere besamen, benötigen ebenfalls eine anerkannten Ausbildung. Diese dauert fünf Tage, und besteht in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Kontrolle der Eigenbestandesbesamer erfolgt im Zusammenhang mit der Blauen Kontrolle.

 

Hofcontainer

Der Kantonstierarzt kann zur Erhaltung hochwertigen Erbgutes Ausnahmebewilligungen zur Samengewinnung und Kryokonservierung erlauben. Dieser Samen darf nur im eigenen Bestand eingesetzt werden.

Meldung Samengewinnung & Kryokonservierung (Hofcontainer)

 

Embryotransfer (ET)

Gewinnung und Übertragung von Embryonen und Eizellen darf ausschliesslich von Tierärzten durchgegeführt werden.