Änderungen bei der CAE Überwachung PDF  | Drucken |  E-Mail

caeDie CAE Infektion bei Ziegen ist in der Schweiz eine seltene Infektion geworden. 99% der Bestände sind CAE frei. Doch der Erfolg der Bekämpfung hat auch neue Fragen zur CAE aufgeworfen. So kommt es vor, dass plötzlich wieder positive Tiere in Beständen festgestellt werden, die während Jahren frei vom Virus waren. Dies ist unbefriedigend und hat schon häufig zu Diskussionen geführt. Auf Grund von neuen Erkenntnissen und Labormethoden wird nun die CAE Bekämpfungsstrategie angepasst. 

Viruskrankheit (CAE ; Maedi Visna, SRLV )

Schon lange bekannt ist die genetische Verwandtschaft des Caprines Arthritis-Encephalitis Virus (CAEV) der Ziegen zum Maedi-Visna Virus (MVV) der Schafe, weshalb CAEV und MVV heute unter dem Begriff SRLV (Small Ruminant Lentiviruses, Lentiviren der Kleinen Wiederkäuer) zusammengefasst werden. Bei intensivem Kontakt zwischen Ziegen und Schafen kommt es vor, dass sich Ziegen mit MVV anstecken und Schafe mit CAE. 

Neuer Labortest «SU5»

Bis vor kurzem war es nicht möglich, bei einer Ziege eine CAE Infektion von einer MVV Ansteckung zu unterscheiden. Mit dem neuen „SU5“ Test ist dies nun möglich. Leider ist diese Untersuchung nicht gerade billig. Deshalb werden die Ziegen, wie bisher, zuerst mit dem kostengünstigen herkömmlichen Test untersucht. Alle positiven Resultate werde mit dem neuen „SU5“ nachgetestet. Danach wissen wir, ob sich die pos. Ziege mit CAE oder mit MVV angesteckt hat. Die weiteren Massnahmen sind dann unterschiedlich. 

Änderung der Tierseuchenverordnung (Art. 217 – 221)

Früher war CAE eine „auszurottende Seuche“. Ein pos. Bestand war zwei Jahre gesperrt, bis drei halbjährlich durchgeführte Nachuntersuchungen aller Ziege negativ waren.

Neu gilt CAE als „zu bekämpfende Seuche“.

  • Bei einem CAE Seuchenfall müssen, wie bis anhin, alle verseuchten Tiere ausgemerzt (Entschädigung) werden und der Bestand ist für sechs Monate gesperrt. Wenn die erste Nachuntersuchung nach einem halben Jahr negativ ist, wird die Sperre aufgehoben. Sechs und zwölf Monate nach der Aufhebung sind aber alle Ziegen nachzutesten.
  • Bei einem MVV Fall müssen die MVV pos. Tiere ausgemerzt (Entschädigung) werden, es gibt aber weder Sperre noch Nachuntersuchung. 

CAE Überwachung; Stichproben
Achtung: Die obligatorische jährliche Untersuchung der Zuchtböcke wird wieder aufgehoben!

Neu wird der gesamte Ziegenbestand (alle Tiere ab dem Alter von 6 Monaten) alle vier Jahre auf CAE untersucht. Die erste flächendeckende Untersuchung des schweizerischen Ziegenbestandes findet im Herbst 2011 (15.10. – 31.12.) statt. Der Kontrolltierarzt meldet sich beim Tierhalter, um einen Termin für die Entnahme der Blutproben zu vereinbaren. Die Untersuchung findet im Herbst statt, damit bei einer allfälligen Sperre, der Betrieb rechtzeitig vor Alpauftrieb wieder freigegeben werden kann.