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Tierverkehrskontrolle: Kennzeichnung und Registrierung |
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Die Tierverkehrskontrolle hat zum Ziel Seuchen zu verhüten und eine effiziente Seuchenbekämpfung zu ermöglichen. Sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren müssen künftig gemeldet werden. Vorschriften bei Klauentieren bestehen schon seit 10 Jahren. Ab dem 1. Januar 2010 werden auch alle Betriebe, welche Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert - dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Zusätzlich müssen bei den Schweinen ab dem 1. Januar 2011 alle Zugänge der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Die Kennzeichung der Hunde mit einem Mikrochip ist seit dem 1. Januar 2006 ogligatorisch.
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Ausstellungen und Märkte |
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An Ausstellungen, Märkten, Auktionen und ähnlichen Veranstaltungen kommen viele Tiere aus unterschiedlichen Betrieben zusammen. Das Risiko der Seuchenübertragung ist erhöht. Besondere Vorsichtsmassnahen sind erforderlich. Bei Seuchenausbruch werden sie verboten. Ausstellungen und Märkte von Klauentieren und Pferden sind melde- und beweilligungspflichtig. Alle übrigen Ausstellungen (Hunde, Katzen, Kaninchen, Geflügel...) müssen nur gemeldet werden.
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Sömmerung und Winterung |
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Obwohl nur gesunde Tiere, die frei von ansteckenden Krankheiten sind, zum Zweck der Sömmerung auf Alpen getrieben werden dürfen, besteht bei einem Zusammenführen von Tieren aus verschiedensten Beständen immer ein hohes Seuchenrisiko. Dies gilt auch beim Treiben von Wanderschafherden, wo Tiere durch Gebiete mit weiteren Tierhaltungsbetrieben getrieben werden. Um die möglichen Gefahren für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, werden seuchenpolizeiliche Vorschriften zur Sömmerung und für Wanderschafherden erlassen. Jedes Jahr werden Alpauftriebe stichprobenweise durch Amtstierärzte kontrolliert.
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 Als Viehhandel gilt der gewerbsmässige An- und Verkauf, der Tausch und die Vermittlung lebender Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf, Ziegen- und Schweinegattung. Viehhändler haben besondere Verantwortungen und Pflichten, um eine mögliche Ausbreitung einer Seuche zu vermeiden. Das Veterinäramt überwacht den Viehhandel und erteilt die Patente in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden. 2011 wurden rund 100 Patente ausgestellt.
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