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An Ausstellungen, Märkten, Auktionen und ähnlichen Veranstaltungen kommen viele Tiere aus unterschiedlichen Betrieben zusammen. Das Risiko der Seuchenübertragung ist erhöht. Besondere Vorsichtsmassnahen sind erforderlich. Bei Seuchenausbruch werden sie verboten. Ausstellungen und Märkte von Klauentieren und Pferden sind melde- und beweilligungspflichtig. Alle übrigen Ausstellungen (Hunde, Katzen, Kaninchen, Geflügel...) müssen nur gemeldet werden.
Informationen für Veranstalter:
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