|
Obwohl nur gesunde Tiere, die frei von ansteckenden Krankheiten sind, zum Zweck der Sömmerung auf Alpen getrieben werden dürfen, besteht bei einem Zusammenführen von Tieren aus verschiedensten Beständen immer ein hohes Seuchenrisiko. Dies gilt auch beim Treiben von Wanderschafherden, wo Tiere durch Gebiete mit weiteren Tierhaltungsbetrieben getrieben werden. Um die möglichen Gefahren für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, werden seuchenpolizeiliche Vorschriften zur Sömmerung und für Wanderschafherden erlassen. Jedes Jahr werden Alpauftriebe stichprobenweise durch Amtstierärzte kontrolliert.
Sömmerung
Winterung
|