| Viehhandel | | Drucken | |
Als Viehhandel gilt der gewerbsmässige An- und Verkauf, der Tausch und die Vermittlung lebender Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf, Ziegen- und Schweinegattung. Viehhändler haben besondere Verantwortungen und Pflichten, um eine mögliche Ausbreitung einer Seuche zu vermeiden. Das Veterinäramt überwacht den Viehhandel und erteilt die Patente in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden. 2011 wurden rund 100 Patente ausgestellt. Wer Viehhandel betreiben will, benötigt dazu ein Viehhandelspatent. Voraussetzung für die Patentserteilung ist die erfolgreiche Absolvierung eines dreitägigen Einführungskurses. Es werden dabei die rechtlichen Grundlagen des Viehhandels sowie die Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes vermittelt. Ueber den Viehhandel müssen genaue Aufzeichnungen geführt werden, um im Seuchenfall rasch eingreifen zu können. Auf den Handel mit Vieh muss eine Handelsgebühr auf den gehandelten Tieren entrichtet werden. Die Gebühr wird zweckgebunden zur Tierseuchenbekämpfung eingesetzt. Vieh darf nur in geeigneten Fahrzeugen transportiert werden.
Am 04.-06.10.2011 findet ein Grundkurs Viehhandelspatent im Berufsbildungszentrum Hohenrain (Luzern) statt. Anmeldung: |