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Es ist die Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Das Veterinäramt ist für den Vollzug der Gesetze zuständig. Daneben gibt es Tierschutzvereine und Tierheime, die sich auch um das Wohl unserer Tiere kümmern. Eine gegenseitige Zusammenarbeit ist wichtig.
Für die Sicherstellung eines wirksamen Gesetzesvollzugs sind Meldungen aus der Bevölkerung hilfreich. Meldungen über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere sind mit folgendem Meldeformular an dasVeterinäramt zu richten: Tierschutzmeldung
Findeltiere: Meldestelle für aufgefundene Heimtiere ist die Polizei, sie vermittelt sie ihrem Besitzer oder verbringt herrenlose Tiere an einen geeigneten Ort. Die kantonalen Meldestellen für Findeltiere im Überblick Verirrte Brieftauben
Tierhaltung
Eine artgerechte Haltung der Tiere bildet die Grundlage für das Tierwohl. Das Veterinäramt der Urkantone als verantwortliche Stelle für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung kontrolliert Wild- Heim und Nutztierhaltungen. Tiere richtig halten Ausnahmegesuch baulicher Tierschutz (zusammen mit Berater auszufüllen!)
Bewilligung
Die Haltung von Wildtieren, der Handel und die Werbung mit Tieren, wie auch Tierversuche sind bewilligungspflichtig. Tierheime, gewerbsmässige Heimtierzuchten und- haltungen müssen nur gemeldet werden.
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungsvorschriften in der neuen Tierschutzverordnung verlangen Fachkenntnisse über Bedürfnisse der Tiere und über tiergerechte Haltung.
Gefährliche Hunde
Hundebesitzer müssen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben. Beissvorfälle müssen dem Veterinäramt gemeldet werden. |