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Tierschutzmeldung Findeltiere: Meldestelle für aufgefundene Heimtiere ist die Polizei, sie vermittelt sie ihrem Besitzer oder verbringt herrenlose Tiere an einen geeigneten Ort.
TierhaltungEine artgerechte Haltung der Tiere bildet die Grundlage für das Tierwohl. Das Veterinäramt der Urkantone als verantwortliche Stelle für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung kontrolliert Wild- Heim und Nutztierhaltungen.
BewilligungDie Haltung von Wildtieren, der Handel und die Werbung mit Tieren, wie auch Tierversuche sind bewilligungspflichtig.
Aus- und WeiterbildungAus- und Weiterbildungsvorschriften in der neuen Tierschutzverordnung verlangen Fachkenntnisse über Bedürfnisse der Tiere und über tiergerechte Haltung.
Gefährliche HundeHundebesitzer müssen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben. Beissvorfälle müssen dem Veterinäramt gemeldet werden. |