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Hundehalter und Hundehalterinnen müssen Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu Beissvorfällen mit Hunden kommt. Es ist Aufgabe des Veterinäramts, bei Meldungen zu Bissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten von Hunden eine Überprüfung vorzunehmen. Das Ziel der Abklärungen ist, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines weiteren Vorfalles zu reduzieren. Je nach Schwere des Falles können eine oder mehrere der folgenden Massnahmen (keine abschliessende Aufzählung) verfügt werden:
Leinenzwang Maulkorbzwang Verpflichtung zum Kursbesuch Umplatzierung Euthanasie
Meldepflicht ans Veterinäramt haben:
- Ärzte/-innen
- Tierärzte/-innen
- Hundeausbbildner/-innen
- Tierheimverantwortliche
- Zoll, Polizei, Gemeinden,
Strafuntersuchungsbehörden, Gerichte
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Eine Hundebissverletzung gilt als erheblich, sobald diese ärztlich bzw. tierärztlich versorgt werden muss. Als übermässiges Aggressionsverhalten gelten Verhaltensweisen des Hundes, die Menschen oder Tiere gefährden.
Auch Privatpersonen sind berechtigt, eine schriftliche Meldung zu Vorfällen mit Hunden beim Veterinäramt einzureichen.
Weitere Informationen: Gefährliche Hunde
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