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Ziel und Hauptaufgabe des Tierschutzes ist, allen Wirbeltieren, soweit es der Verwendungszweck zulässt, eine artgerechte Haltung zu garantieren. Deshalb führt das Veterinäramt regelmässig Kontrollen der Tierhaltungen durch.
Tierkategorien
Die Tierhaltungen werden in Haustiere (Nutztiere und Heimtiere) und Wildtiere eingeteilt:
Als Wildtiere gelten alle Wirbeltiere, ausser den Haustieren, sowie Kopffüssler und Panzerkrebse.
Weitere Informationen zur richtigen Tierhaltung:
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Vorschriften zu Tiertransporten:
Allgemeine Tiertransportvorschriften
Tierschutzkontrollen
Folgende Tierschutzkontrollen werden durchgeführt:
- Kontrollen auf Meldungen aus der Öffentlichkeit
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen werden alle 4 Jahre (Stichproben) überprüft, zusätzlich jährlich 2% der Betriebe risikobasiert und solche mit Mängeln im Vorjahr. Diese Überprüfungen erfolgen koordiniert mit amtstierärztlichen (sogenannten Blauen Kontrollen) und ÖLN Kontrollen.
- Bewilligungspflichtige Wildtierhaltungen, gewerbsmässige Tierhaltungen, Tierzuchten und Tierheime: Kontrollgang alle 2 Jahre
- Tierhandlungen: jährliche Kontrolle
Tierschutzkontrolle Kontrollhandbücher Tierschutzkontrolle Kontrollbericht
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