Trinkwasserkontrolle
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Das Kantonale Laboratorium überwacht die Trinkwasserversorgungen, damit an Konsumentinnen und Konsumenten nur einwandfreies Trinkwasser abgegeben wird.

Trinkwasser wird nicht nur getrunken, sondern auch zum Kochen, zur Reinigung von Gemüse, von Geschirr, Arbeitsflächen etc. verwendet.

Trinkwasser muss gemäss Art. 3 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser für die erwähnten Verwendungsarten bezüglich den hygienischen, mikrobiologischen und chemischen Anforderungen einwandfrei sein, aber auch bezüglich Aussehen, Geruch und Geschmack.

Bei der amtlichen Kontrolle von Wasserversorgungen wird überprüft, ob

  • das Selbstkontrollkonzept aktuell gehalten und umgesetzt wird
  • im Rahmen der Selbstkontrolle die Risiken in der gesamten Versorgung (von den Fassungen bis zur Abgabe an die Liegenschaften) eingeschätzt wurden
  • geeignete Korrekturmassnahmen getroffen wurden, damit jederzeit die Qualität gewährleistet ist
  • risikobasierte Probenahmen und Analysen des Roh- und Trinkwassers an sinnvollen Abnahmestellen bei ungünstigen Witterungsbedingungen und in verschiedenen Druckzonen vorgenommen werden
  • die jährliche Informationspflicht an die Konsumenten über die Trinkwasserqualität wahrgenommen wird
  • die Anlagen, Einrichtungen und Verfahren auf dem Stand der Technik sind
  • Sanierungen geplant werden

Das  Laboratorium der Urkantone überwacht mit amtlichen Stichproben, ob die bestehenden Vorschriften eingehalten werden und ordnet - wenn nötig - Korrekturmassnahmen an. Bei Verunreinigungen mit Fäkalbakterien werden die Versorgungen beauftragt, die betroffene Bevölkerung zu warnen und Desinfektionsmassnahmen zu treffen. Dazu müssen sie über eine vorbereitete Notfalldokumentation für Trinkwasserverunreinigungen verfügen.

Wer Zweifel an der Qualität des gelieferten Trinkwassers hat, sollte zuerst mit der eigenen Wasserversorgung Kontakt aufnehmen, bevor er sich an das Laboratorium der Urkantone wendet.